Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Ich bin von den gesetzlichen Krankenkassen zur psychotherapeutischen Behandlung ermächtigt. Das bedeutet, dass ich direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, die Abrechnung erfolgt automatisch über Ihre Krankenkasse.
Die ersten Sprechstunden dienen dazu, Ihr Anliegen zu besprechen, den Behandlungsbedarf zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob eine Therapie und welches Therapieverfahren sinnvoll ist.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Termin mit.
Privat Versicherte
Auch als Privat Versicherte*r können Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen. Mein Honorar misst sich an der Gebührenordnung für Psychotherapieuten. Die Rechnungen können Sie bei Ihrer PKV einreichen. Die Erstattung ist abhängig von Ihrem Tarif und sollte vorab von Ihnen geklärt werden.
Selbstzahler
Ebenfalls können Sie meine Leistungen als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Auch hier wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet.